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Hausordnung

 

1. Einleitung

 

Unsere Hausordnung wird vom Thüringer Schulgesetz abgeleitet.

 

2. Schulorganisatorische Maßnahmen

 

2.1. Unterrichtsbeginn

Bis 7.35 Uhr haben sich alle Schüler auf dem Schulhof einzufinden. Ein Frühhort für angemeldete Schüler wird von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr angeboten. Ab 7.30 Uhr können die Schüler die Klassenräume betreten. Unterrichtsbeginn ist pünktlich 7.45 Uhr.

 

Von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr ist der hintere Eingang zu nutzen.

 

Schüler, deren Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, können das Schulgebäude erst 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Schüler, die im Hort angemeldet sind, werden entsprechend betreut.

 

2.2. Unterrichts- und Pausenzeiten

Die Pausen- und Unterrichtszeiten sind im Menüpunkt Zeitplan zu finden.

 

2.3. Hortbetreuung

Angemeldete Schüler werden im Frühhort von 6.00 Uhr bis 7.30 Uhr und nach Unterrichtsschluss bei Bedarf bis 17.00 Uhr betreut.

Das Betreuungsangebot kann auch während der Unterrichtszeit genutzt werden.

 

                                                                                                                                                                                           

2.4. Aufsicht und Sicherheit

Mit Beginn der großen Pause verlassen die Schüler geordnet die Klassenräume und begeben sich in entsprechender Kleidung auf den Schulhof.

 

Die Aufsicht auf dem Schulhof wird von den Lehrkräften und Erziehern übernommen. Im Schulhaus sorgen durch Lehrer benannte Schüler der Klassenstufe 4 dafür, dass alle Schüler die Schule während der gesamten Hofpause verlassen.

 

Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden.

 

Die Sauberkeit im Schulgebäude und im Schulgelände liegt in der Verantwortung aller.

 

Aus Gründen der Unfallverhütung ist das Schneeballwerfen und Schlittern auf dem Schulgelände während der Pausen und des Frühhortes verboten.

 

Das Ballspielen im Schulhaus und im Innenhof ist nicht erlaubt.

 

Die Löfflerschule ist eine rauchfreie Schule.

 

Das Mitführen von Hunden auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist nicht gestattet.

 

 

2.5. Räumlichkeiten

Jede Klasse ist für ihren Klassenraum verantwortlich. Die Lehrkräfte halten die Kinder an, die Sauberkeit und die pflegliche Behandlung des Raumes sowie der Einrichtung als ihre Aufgabe zu betrachten.

 

Schäden sind unverzüglich von dem Klassenlehrer und von diesem dem Sekretariat zu melden.

 

Bei mutwilligen Beschädigungen werden die Erziehungsberechtigten des verursachenden Schülers haftbar gemacht.

 

Die Turnhalle, der Schulgarten und die Fachräume dürfen nur unter Aufsicht des Fachlehrers oder Erziehers betreten werden.

 

Auf den Fluren, Treppen und in den Klassenräumen ist das Rennen und Stoßen untersagt.

 

Jeder Schüler achtet auf Hygiene und Sauberkeit auf den Toiletten.

 

                                                                                                                                            

2.6. Pädagogische Maßnahmen – Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen unsere Hausordnung werden auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes § 51 und § 52 – pädagogische bzw. Ordnungsmaßnahmen durch Fachlehrer, Klassenlehrer bzw. durch die Rektorin der Schule eingeleitet.

 

 

2.7. Feuer- und Katastrophenfall

Es gelten der aufgestellte Katastrophenplan und die einschlägigen Bestimmungen der Brandschutzordnung.

 

 

 

Die Hausordnung wurde von der Schulkonferenz beschlossen und trat zum 1. November 2006 in Kraft.

Der Punkt Unterrichts- und Pausenzeiten wurde in der Schulkonferenz im September 2021 geändert. 

 

Termine