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Allgemeine Informationen

Minister Helmut Holter informierte am 21. April 2020 zum Vorgehen an den Thüringer Schulen bis zum Schuljahresende. Ab dem 11. Mai 2020 beginnt, in mehreren zeitversetzten Schritten, der Präsenzunterricht an den Thüringer Grundschulen, beginnend mit der Klassenstufe 4.

 

Den Zeitplan für Ihre Klassenstufe finden Sie im Menüpunkt COVID-19 unter der jeweiligen Klassenstufe.

 

Die folgenden Änderungen kommen auf die Kinder zu:


Abstand und Maskenpflicht:

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulgebäuden ist seit dem 24. April 2020 verpflichtend für alle Personen ab 6 Jahre. Die Pflicht bezieht sich auf das Gebäude (z.B. Betreten und Verlassen des Schulhauses, Toilettengang) jedoch nicht auf den Unterrichtsraum oder Aufenthalte im Freien, wenn dort der Mindestabstand gewahrt werden kann. Der Mindestabstand bei allen Aktivitäten in der Schule und auf dem Schulgelände beträgt 1,50 m.

 

Unterricht:

Es wird keinen Stundenplan wie in der Zeit vor der Krise geben.  Die Kinder erwartet ein Mix aus Unterricht in der Schule und einer Fortsetzung der Lernsituation zuhause. Ein vollumfänglicher Präsenzunterricht (in der Schule) bis zu den Sommerferien ist aufgrund der bestehenden Abstandsgebote und Hygieneregeln in der Corona-Krise voraussichtlich nicht zu erwarten. 

Jede Klasse wird in zwei Gruppen aufgeteilt.  
Wir werden im Sinne eines möglichst guten Übergangs in die weiterführenden Schulen und Klassenstufen im Stundenplan den Schwerpunkt auf die Fächer Mathe und Deutsch legen. Diese Form des Unterrichtens ist ganz anders als alles, was wir schulisch bisher erlebt haben und wird uns gemeinsam vor viele Herausforderungen stellen. 

 

Hort:

Eine Hortbetreuung im herkömmlichen Sinne wird es voraussichtlich bis Schuljahresende nicht geben. Die Notbetreuung bleibt davon unberührt.

 

Klassenraum:

Im Klassenraum gibt es eine feste Sitzordnung. Die Tische und Stühle wurden nach Hygieneregeln umgestellt, so dass der Mundschutz hier abgesetzt werden kann.

 

Pausen:

Kleine Pausen werden im Klassenraum durchgeführt. Die Hofpausenzeiten werden versetzt stattfinden.

 

Wegführung:

Wir müssen in der Schule dafür sorgen, dass sich die Kinder in den Fluren nicht zu nahe kommen. Eine Kennzeichnung von Wartebereichen und Wegeführung wurde angebracht und werden mit den Kindern am 1. Schultag besprochen. 

 

Betreten und Verlassen des Schulgebäudes:

Die Kinder betreten allein (ohne Eltern) das Schulgelände und gehen über den für ihre Klassenstufe ausgewiesenen Eingang zum Klassenraum. Nach dem Unterricht/ Mittagessen verlassen die Kinder einzeln und unverzüglich das Schulgelände. 

 

Sportunterricht:

Sportunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht stattfinden. Unsere Lehrer werden Bewegungspausen in den Unterricht integrieren.

 

Händewaschen:

Auf regelmäßiges Händewaschen werden wir selbstverständlich achten. Dies ist sofort nach Ankunft im Klassenraum erforderlich. Handdesinfektion ist generell nur als Ausnahme nicht als Regelfall in der Grundschule vorgesehen.

 

Arbeitsgemeinschaften:

Die Durchführung von AGs ist derzeit nicht möglich.

 

Risikogruppen:

Sollte Ihr Kind oder jemand aus Ihrer häuslichen Gemeinschaft zu einer sog. Risikogruppe gehören, kann Ihr Kind mit ärztlichem Attest vom Präsenzunterricht befreit werden. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen.

Der Unterricht in einer Kleingruppe ist für Kinder einer Risikogruppe nach Absprache zwischen Eltern und Klassenlehrer möglich.

 

Mittagessen:

Die Kinder der Notbetreuung erhalten wie gewohnt das Mittagessen durch die Firma ENJOY! Catering GmbH. An einer Lösung für die Teilnehmer des Präsenzunterrichts wird derzeit gearbeitet. In jedem Fall sind die Eltern für die Bestellung des Mittagessens verantwortlich. Das Mitbringen des eigenen Essbesteckes ist notwendig.

 

 

 

 

Für folgende Kinder besteht ein Betretensverbot der Löfflerschule, auch wenn sie zu den o.g. Gruppen zählen:

  • mit dem Corona-Virus Infizierte

  • Personen mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten oder mit Corona Infizierten in den ersten 14 Tagen nach dem Kontakt

  • Reiserückkehrer aus dem Ausland nach RKI in den ersten 14 Tagen nach der Rückkehr

  • Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen, solange die Symptome andauern

 

 

Termine